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Lohnt sich eine Steuererklärung? (Teil 1)

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1.072€ für eine Stunde Arbeit? Die gute Nachricht: das geht. Die schlechte: Das ist nur einmal im Jahr möglich. Und was musst Du dafür tun? Deine Steuererklärung. Lohnt sich richtig. Wirklich.

Wenn Du selbstständig oder freiberuflich tätig bist, ist eine Steuererklärung ohnehin Pflicht. Aber auch zum Beispiel, wenn Du vermietest. Wenn Du hingegen “klassisch” angestellt bist und keine zusätzlichen Einnahmen hast, ist Deine Steuererklärung freiwillig. Das mag nicht sexy sein, 1.072€ hingegen sind es schon. So hoch ist nämlich die durchschnittliche Steuerrückerstattung. Besonders häufig sind hierbei Rück­erstattungen zwischen 100 und 1.000 Euro (57 %). Lediglich bei 8 % der eingereichten Steuererklärungen fiel die Rück­zahlung niedriger als 100 Euro aus. Beträge über 5.000 Euro erstatteten die Finanz­ämter in 2 % der Fälle.

Tipp: Dieses Jahr kannst Du Deine (freiwillige) Steuererklärung noch bis zum 31. Oktober 2022 einreichen. Falls Du die Frist doch einmal verpasst, kannst Du Deine (freiwillige) Steuererklärung bis zu 4 Jahre nachträglich einreichen. Für alle anderen gilt: Der Termin ist verpflichtend.

Aufregendes Jahr gehabt?

Wann ist eine (freiwillige) Steuererklärung für Dich besonders sinnvoll? Immer dann, wenn sich Dein Leben oder Dein Einkommen im Laufe des Jahres verändert hat. Zum Beispiel, wenn Du nicht durchgängig gearbeitet hast – bei einer beruflichen Auszeit oder einem Berufs(wieder)einstieg. Oder auch, wenn sich die Höhe Deines Gehalts geändert hat. Du hast geheiratet und Deine Steuerklasse gewechselt? Ein Kind bekommen? Dann reiche unbedingt Deine (freiwillige) Steuererklärung ein.  Zu Deinem Einkommen gehören übrigens auch Einnahmen aus Kapitalerträgen (die Rendite auf Dein Investment). Und auch wenn Du außergewöhnliche Belastungen z.B. für ein zweites Studium oder eine Weiterbildung hattest, lohnt sich die Steuerklärung. Absetzbar ist z.B. auch Dein Homeoffice. Good to know.  

Wer muss eine Steuererklärung einreichen?

Wenn Du selbstständig oder freiberuflich tätig bist, führt kein Weg an der Steuererklärung vorbei. Auch wenn Du Einnahmen aus Vermietung hast – egal ob Dir die Immobilie gehört oder nicht –, ist eine Steuererklärung verpflichtend. Warst Du in Kurzarbeit und hast mehr als 410€ Kurzarbeitergeld bekommen? Auch dann musst Du eine Steuererklärung einreichen.   

Wie reichst Du Deine Steuererklärung ein?

ELSTER. Nein, nicht der diebische und hochintelligente Vogel. So heißt Dein einfacher und elektronischer Weg zum Finanzamt. Registriere Dich einfach auf Elster.de, dem Portal der Finanzämter, und erhalte Dein Benutzerkonto. Hier findest Du alle Formulare, die Du für Deine (freiwillige) Steuererklärung benötigst. Super bequem: ELSTER übernimmt Deine Daten aus dem Vorjahr. Wie die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers und die Mitteilung der Krankenversicherungsbeiträge. Du brauchst also nur noch Deine persönlichen Daten sowie Deine Einnahmen und Ausgaben überprüfen – und fertig.   

Wieder mal spät dran? Kein Problem. Einfach auf ELSTER eine Fristverlängerung beantragen. Auch die Anpassung auf Steuervorauszahlungen kannst Du über das Portal einreichen. Auch das Finanzamt macht mal Fehler. Wenn Du denkst, dass die Steuerrückerstattung höher ausfallen sollte, kannst Du bei ELSTER Einspruch einlegen.  

Brauchst Du noch Papier(-belege)?

Nein. Seit 2017 brauchst Du Deiner Steuererklärung keine Belege mehr beifügen. Solltest Du jedoch trotzdem für Dich aufbewahren: Im Zweifelsfall kann das Finanzamt einzelne Belege anfordern und Du musst sie nachreichen. Deshalb solltest Du alle Unterlagen 6 – 10 Jahre aufheben. 

Ab wann kannst Du Deine Steuererklärung einreichen?

Die Finanzämter beginnen ab dem 15. März Steuererklärungen zu bearbeiten, nach Eingangsstempel. Je früher Du Deine Steuererklärung also einreichst, desto weiter oben liegt sie auf dem Stapel. Das heißt auch: Wer früher einreicht, erhält auch die Rückerstattung früher. First in, first out. Und das kann sich richtig lohnen. Warum, das erfährst Du im zweiten Teil.  

 

1.072€ für eine Stunde Arbeit? Ja, das geht.

 

Keine Lust, die Steuererklärung selbst zu machen?

Oder Du denkst, dass man mehr rausholen kann? Dann kannst Du ein:e Steuerberater:in beauftragen – das lohnt sich jedoch nur, wenn die Erstattung höher ist als die Kosten für die Beratung. Also insbesondere, wenn Du ungewöhnlich hohe Ausgaben hattest und Dir nicht sicher bist, ob und wie Du diese steuerlich absetzen kannst.  

Wenn Du Dir lediglich unsicher bei der Beantwortung der Fragen bist, kannst Du alternativ einen (kostenpflichtigen) Anbieter wie Taxfix nutzen oder auch beim Lohnsteuerhilfeverein bei Dir vor Ort nachfragen. Die meisten Vereine haben einen sozial gestaffelten Jahresbeitrag, der in der Regel zwischen 50,00 EUR und 400,00 EUR liegt. Bei ein, zwei Fachfragen kann man auch mal (sehr freundlich und höflich, meist mögen sie es nicht so) direkt beim Finanzamt anrufen.  

Wenn Du Deine Steuererklärung über eine App oder eine Software machen möchtest, dann erhältst Du eine ELSTER Zertifikatsdatei als elektronischen Schlüssel und kannst diese dann zur Identifizierung verwenden.  

Du möchtest wissen, wie Du Deinen Stundenlohn von 1.072€ auf 107.457€ erhöhst? Dann lies jetzt weiter im zweiten Teil

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